Gesetze, die man kennen sollte

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Was sich für Eigentümer ändert

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, seit dem 29. Juli 2026 ist das neue Heizungsrecht in Kraft. Es benennt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) um und reformiert es umfassend – aufgehoben wird das GEG dabei nicht, sondern läuft unter neuem Namen und mit geänderten Regeln weiter.

Das GModG schafft die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch – das sogenannte Heizungsgesetz – ersatzlos ab. Eigentümer können beim Einbau neuer Heizungen künftig wieder technologieoffen wählen: zwischen Gas-, Wärmepumpen-, Biomasse-, Hybrid- oder Fernwärmelösungen.

Wer sich entgegen aller Wirtschaftlichkeit dennoch für eine fossile Heizung entscheidet, ist nicht ganz frei von Vorgaben: Neu eingeführt wird eine stufenweise Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe bei neuen Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen – 10 % ab 2029, steigend bis 60 % ab 2040 – ergänzt durch eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote ab 2028.

Bei neu eingebauten fossilen Heizungen sollen die CO2-Abgaben sowie die Gasnetzentgelte ab 2028 jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Das Gesetz tritt nicht auf einen Schlag vollständig in Kraft: Weitere Regelungsstufen folgen in den Jahren 2027, 2028 und 2030, unter anderem im Zuge der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).Das Gesetz tritt nicht auf einen Schlag vollständig in Kraft: Weitere Regelungsstufen folgen in den Jahren 2027, 2028 und 2030, unter anderem im Zuge der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).

Wir informieren über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am 18. August 2026 (Betriebe) und am 24. August 2026 und 7. September 2026 (Bürgerinnen und Bürger).