Schutz ist wichtig

Hochwasserschutz

Beginnt auf dem eigenen Grundstück

Starkregen tritt durch den Klimawandel häufiger und heftiger auf – und trifft oft unvorhersehbar nur einzelne Straßenzüge. Die öffentliche Kanalisation ist auf solche Extremmengen nicht ausgelegt: Werden ihre Bemessungsgrenzen überschritten, staut sich das Wasser zurück bis in die Gebäude. Wirksamer Hochwasserschutz gelingt deshalb nur im Zusammenspiel von kommunaler Vorsorge und privaten Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück.

Regenrückhaltung verzögert den Abfluss dort, wo der Regen fällt, statt ihn ungebremst in die Kanalisation zu leiten. Bewährte Maßnahmen sind Mulden, Rigolen, Zisternen, Teiche/Senken sowie die Entsiegelung von Hof- und Wegeflächen. Was sinnvoll und zulässig ist, hängt von Boden, Grundwasserstand und örtlicher Satzung ab – die Entwässerungsbetriebe beraten dazu und fördern solche Maßnahmen häufig.

Neben der Rückhaltung entscheidet die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlage selbst darüber, ob Wasser im Ernstfall kontrolliert abfließt oder sich zurückstaut. Jedes Gebäude ist über Grundleitungen und einen Anschlusskanal an das öffentliche Kanalnetz angebunden. Der Anschlusskanal verläuft vom öffentlichen Kanal bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück – häufig ein Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze, ein Revisionsschacht oder eine Revisionsöffnung im Keller.

Ein Punkt, der vielen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht bewusst ist: Die Grundstücksentwässerungsanlage – also Grundleitungen und in der Regel auch der Anschlusskanal – steht im Eigentum des Grundstückseigentümers und unterliegt damit auch dessen Unterhaltspflicht. Für Bau, Betrieb und Instandhaltung ist der Eigentümer verantwortlich, unabhängig davon, ob ihm ein konkreter Schaden bekannt war oder nicht.

Wie die Zuständigkeit zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal im Detail geregelt ist, legt jede Kommune in ihrer eigenen Entwässerungssatzung fest – ein Blick in die örtliche Satzung lohnt sich daher immer.
Reinigungsöffnungen, Prüfschächte und Rückstauverschlüsse müssen jederzeit zugänglich gehalten werden, damit sie im Bedarfsfall genutzt oder von der Kommune kontrolliert werden können.

Regelmäßige Wartung umfasst insbesondere:

  • Optische Inspektion, etwa per Kamerabefahrung, um Schäden, Wurzeleinwuchs
    oder Ablagerungen frühzeitig zu erkennen
  • Dichtheitsprüfung mittels Druck- oder Kamerabefahrung, um undichte Muffen,
    Risse oder fehlende Dichtungsringe aufzudecken
  • Beseitigung von Ablagerungen und Verstopfungen, zum Beispiel
    durch Hochdruckspülung
  • Freihalten der Zugänge, damit Reinigungsöffnungen und Prüfschächte im
    Ernstfall schnell erreichbar sind

Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, ist der Eigentümer verpflichtet, die Sanierung zu veranlassen – je nach Schadensbild als Reparatur einzelner Schäden oder als grabungsfreie Sanierung. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur Schäden am eigenen Gebäude, sondern haftet im Schadensfall auch selbst: Für Rückstauschäden übernehmen Kommunen keine Haftung, wenn die satzungsgemäß vorgeschriebenen Sicherungen fehlen oder nicht funktionsfähig sind. Auch die private Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Rückstauschäden in der Regel nur ab, wenn das Rückstaurisiko ausdrücklich über eine Elementarschadenversicherung mitversichert wurde.

Auch die Regenrohrsandfänge – die Sandfänge, in denen Fallrohre von Dachrinnen unterirdisch in die Grundleitung münden – gehören zur privaten Entwässerungsanlage und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Sie fangen Laub, Sand, Moos und andere Feststoffe ab, bevor diese in die Leitung gelangen. Ohne regelmäßige Reinigung setzen sie sich zu, was zu Rückstau im Fallrohr und im schlimmsten Fall zu Wasseraustritt am Gebäude führen kann – gerade dann, wenn es bei Starkregen auf jeden freien Zentimeter Abflussquerschnitt ankommt.

Wer Reinigungsöffnungen, Prüfschächte und Regenrohrsandfänge regelmäßig – etwa ein- bis zweimal jährlich sowie nach Laubfall – kontrolliert und bei Bedarf reinigen lässt, sorgt dafür, dass die eigene Entwässerungsanlage im Ernstfall tatsächlich leistet, wofür sie gebaut wurde.

Wirksamer Hochwasser- und Überflutungsschutz entsteht nicht allein durch große kommunale Infrastrukturprojekte. Er beginnt im Kleinen: bei der Entsiegelung von Flächen, bei Mulden und Rigolen zur Regenrückhaltung, bei funktionsfähigen Rückstausicherungen – und bei der regelmäßigen Wartung von Reinigungsöffnungen, Prüfschächten und Regenrohrsandfängen auf dem eigenen Grundstück. Wer diese Aufgaben ernst nimmt, schützt nicht nur sein Gebäude, sondern trägt auch dazu bei, das öffentliche Kanalnetz bei Starkregen zu entlasten. Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks können Grundstückseigentümer bei all diesen Schritten fachgerecht beraten und unterstützen – von der Planung einer Versickerungsanlage bis zur Kamerabefahrung des Anschlusskanals.

Durch die Umweltakademie Düsseldorf wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf Betriebe geschult, die nun offiziell für Arbeiten an Reinigungs- und Prüföffnungen des Anschlusskanals im Gebäude und an Regenrohrsandfängen* auf privatem Grundstück gemäß den Bestimmungen der Fortbildungsreihe zwischen SHK und SEBD zugelassen sind.

Die zugelassenen Betriebe finden Sie hier:

Asbest

Fachkunde-Pflicht ab Dezember 2027

Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bringt für Betriebe im Bau- und Ausbauhandwerk eine wichtige Frist: Bis spätestens 5. Dezember 2027 müssen alle Beschäftigten, die mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien arbeiten, eine anerkannte Schulung zur Fachkunde nach § 11a Abs. 5 Nr. 3 GefStoffV nachweisen. Die aufsichtführende Person im Betrieb benötigt zusätzlich die weitergehende Sachkunde.

Der Fachkundelehrgang orientiert sich inhaltlich an Anlage 10 der TRGS 519 und deckt den Umgang mit Asbestzementprodukten sowie schwachgebundenen Asbestprodukten ab. Die erworbenen Qualifikationsnachweise sind sechs Jahre gültig und müssen anschließend durch Fortbildungen verlängert werden.
Betroffen sind insbesondere Betriebe, die bei Arbeiten im Gebäudebestand mit asbesthaltigen Materialien wie Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern in Berührung kommen können – ein Thema, das angesichts der zahlreichen Sanierungsvorhaben in Düsseldorf viele Fachbetriebe betrifft.

Auch wenn bis Dezember 2027 noch etwas Zeit bleibt, lohnt es sich, sich schon jetzt mit den notwendigen Schulungen zu beschäftigen – zumal mit steigendem Schulungsumfang und -kosten zu rechnen ist, je näher die Übergangsfrist rückt. Die Umweltakademie Düsseldorf bietet bereits zahlreiche Schulungen an und wird ihr Angebot in diesem Bereich weiter ausbauen.

Aktuelle Informationen und Termine finden Sie unter: