Neue Rechtssprechung
Klimageräte in der Eigentümergemeinschaft
Neues BGH-Urteil schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2026 eine für viele Eigentümerinnen und Eigentümer wichtige Frage entschieden (Az. V ZR 162/25): Wer in seiner Eigentumswohnung ein Klima-Splitgerät installieren möchte, kann von der Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung verlangen – auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss.
Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer durch den Einbau nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Pauschale Sorgen vor künftigem Lärm, Kondenswasser oder warmer Abluft reichen für eine Ablehnung allein nicht aus.
Das Urteil ist jedoch kein Freifahrtschein: Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft bleibt weiterhin erforderlich, die konkrete Ausführung kann an Bedingungen geknüpft werden, und für denkmalgeschützte Gebäude sowie Mietwohnungen gelten weiterhin gesonderte Regeln. Angesichts steigender Sommertemperaturen dürfte das Thema viele Fachbetriebe und Eigentümergemeinschaften in Düsseldorf beschäftigen – wir halten Sie hier über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Das Urteil des BGH finden Sie hier: